FAQ und Glossar 2024

Glossar

Barriere-Abbau und Zugänge schaffen

Barriere-Abbau und Zugänge schaffen bedeutet so vielen Menschen wie möglich, am besten allen, die Möglichkeit zu bieten, am Projekt teilzunehmen, auch als Zuschauende. Dabei ist es wichtig sich der unterschiedlichen Hindernisse und dadurch Ausschlüsse bewusst zu werden und ihnen entgegenzuwirken. Hindernisse können baulich, räumlich, sprachlich, kommunikativ etc. sein.

Drittmittel

Drittmittel sind Zuwendungen die aus einer anderen, dritten, Förderung entspringen. Also weder Mittel, die die antragsstellende Person selbst mit einbringt, noch Mittel, die aus dem Berliner Projektfonds Urbane Praxis stammen.

Eigenmittel

Eigenmittel sind Mittel, die eine antragsstellende Person selbst mit in das Projekt einbringt. Das können z.B. selbsterwirtschaftete Einnahmen, bestehendes Grundkapital oder eigene Sachmittel sein.

Eigenleistungen

Eigenleistungen sind Leistungen, die im Unterschied zu Eigenmitteln keine Zahlungen im Projektkontext auslösen. Wie zum Beispiel: Räume, die durch die Antragsteller:innen oder Projektpartner:innen zur Verfügung gestellt werden, oder technisches Equipment / Material, das im Projekt genutzt werden darf.

Fehlbedarfsfinanzierung

Fehlbedarfsfinanzierung ist eine Form der Projektförderung, bei der mit der Fördersumme (Zuwendung) die Lücke zwischen den förderfähigen Projektausgaben einerseits und den Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen der Zuwendungsempfänger*innen andererseits geschlossen wird.

Künstlersozialkasse (KSK)

Die Künstlersozialkasse (KSK) ermöglicht freischaffenden Künstler:innen und Publizist:innen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Aus Aufträgen (Leistungen) an Künstler:innen kann sich die Pflicht zur Zahlung von Abgaben an die KSK ergeben. Das bedeutet, dass auch wenn die antragstellende Person selbst nicht in der KSK ist, KSK-Gebühren im Projekt anfallen können. Falls eine Abgabenpflicht besteht, sind die Ausgaben dann auch förderfähig und sind entsprechend im Finanzplan darzustellen – in 2024 betragen die KSK-Gebühren anteilig 5 % der Honorarkosten.

Eine Übersicht über alle Tätigkeiten, die abgabepflichtig sind, findet ihr hier: https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Unternehmer_Verwerter/Informationsschriften/Info_06_-_Kuenstlerische_publizistische_Taetigkeiten_und_Abgabesaetze.pdf

Bei weiterführenden Fragen wendet euch bitte direkt an die KSK:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/service/kontakt.html

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit beschreibt die Wirkung über die Projektlaufzeit hinaus. Nachhaltigkeit bezieht sich auf die drei Säulen Ökologie, Wirtschaftlichkeit und Soziales. Im besten Fall wird durch das Projekt etwas initiiert, das über das Projektende hinaus Bestand hat: ein Produkt, Prozess, Vereinbarung, Vernetzung, Leitidee, etc. Gleichzeitig sollen damit in keinem der drei genannten Säulen Schäden bereitet werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn ein Projekt auf einer Grünfläche realisiert wird, diese Grünfläche durch die Durchführung des Projekts keinen Schaden nimmt.

Zuwendungsempfänger*in

Zuwendungsempfänger*in ist die Person, die die Verantwortung für die Fördermittel übernimmt, das Sonderkonto eröffnet und führt, nach Projektabschluss die Abrechnung vornimmt und den Verwendungsnachweis verantwortet.

Fragen zur Antragsberechtigung

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen mit Sitz / Lebensmittelpunkt in Berlin. Das heißt einzelne Personen, künstlerische Einrichtungen und Kulturinstitutionen, Vereine, Stiftungen, (g)GmbHs, Kollektive, Crews, etc. Es muss aber immer eine feste Person als Antragsstellende benannt sein. Hinweis: Nachgeordnete Einrichtungen des Landes Berlin sind von der Förderung ausgeschlossen.

Sind auch Planungs- und Konzeptionsphasen förderfähig?

Ja, das ist auf jeden Fall möglich. Förderfähig ist nicht nur die Umsetzung eines Projektes, sondern auch Prozesse und Konzep­tionsphasen, wie zum Beispiel Workshops mit dem Ziel der gemeinschaftlichen Projektentwicklung. Wichtig ist, dass (Zwischen-)Ergebnisse zumindest am Ende des Projektverlaufs in einem künsterlischen Format präsentiert werden. Eine Buch- oder Printproduktion oder ein einfacher Begleitfilm reicht dafür nicht einfach aus.

Kann ich mehrere unterschiedliche Projekte beim Berliner Projektfonds Urbane Praxis beantragen?

Ja.

Darf mein Projekt schon vor Antragstellung angefangen haben?

Nein, aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen können nur solche Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Es können aber Projekte gefördert werden, die auf bereits bestehende Kooperationen aufbauen. Projektbeginn mit vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann frühestens ab 15. April 2024 sein.

Um Kontinuität zu gewährleisten, können Projekte, die bereits eine Zuwendung aus dem Berliner Projektfonds Urbane Praxis erhalten haben, eine Folgezuwendung beantragen. Dabei muss aus dem Antrag hervorgehen, warum eine erneute Zuwendung von Relevanz ist, inwiefern an das bestehende Projekt angeknüpft wird und an welchen Punkten sich das neue Projekt von dem bereits geförderten unterscheidet.

Können bereits geförderte Projekte mit einem Antrag beim Berliner Projektfonds Urbane Praxis ergänzt werden?

Ja, wenn ihr bereits eine Förderzusage für dasselbe Projekt habt, ist es kein Problem. Das Projekt darf aber noch nicht angefangen haben. Die zusätzliche Förderung müsst ihr im Antrag als Drittmittel angeben und am besten auch darstellen, welche Ausgaben oder Projektteile über welche Förderung laufen sollen.

Was sind Residenzformate?

Residenzformate sind Formate, bei denen zum Beispiel eine Künstlerin für die Dauer der Residenz ihr Atelier an einen anderen Ort (Nachbarschaftszentrum, Schule etc.) verlegt und sich aus den Begegnungen mit den Menschen vor Ort ein Projekt ergibt.

Fragen zum Antragsverfahren

Wo erhalte ich weitere Informationen und die Formulare zum Download?

Hier geht es zum Info- und Download-Bereich: http://www.projektfonds-urbane-praxis.berlin/de/infos-download

Kann ich den Antrag auf Englisch ausfüllen?

Nein, der Antrag muss auf Deutsch ausgefüllt werden. Wir achten allerdings nicht auf Rechtschreibung und Grammatik. Ihr könnt zum Beispiel deepl oder google translate benutzen. Achtet darauf, dass die Sätze kurz und gut zu übersetzen sind. Uns geht es darum, zu verstehen, was ihr machen wollt.

Welche technischen Voraussetzungen sind nötig?

Für das Ausfüllen des Antragsformulars könnt ihr euch bereits jetzt auf dieser Website registrieren. Der Online-Antrag ist dann ab 29. Januar 2024 auszufüllen. Wenn ihr eingelogged seid, könnt ihr das Formular jederzeit bearbeiten und zwischenspeichern. Wenn der Zugriff auf das Online-Formular einmal temporär nicht möglich ist, versuche es zu einem späteren Zeitpunkt oder mit einem anderen Browser nochmal. Sollte das nicht funktionieren, wende dich gerne per eMail an uns.

Sobald das Formular komplett ausgefüllt ist und ihr auf „Formular abschicken“ klickt, habt ihr keinen Zugriff mehr auf das Formular mit euren Daten. Es wird im Anschluss automatisch ein PDF aus dem ausgefüllten Formular generiert. Dieses PDF erhaltet ihr auch als Eingangsbestätigung per Email. Bitte prüft, ob eure eMail-Adresse korrekt angegeben ist. Der Antrag muss nicht mehr zusätzlich per Post eingereicht werden.

Kann ich an dem Antrag noch etwas ändern, nachdem ich ihn abgeschlossen habe?

Nein, sobald der Klick auf „Formular abschicken“ erfolgt ist, könnt ihr nicht mehr darauf zugreifen.

Was passiert mit meinen im Online-Antrag angegebenen Daten?

Details zur Datenverarbeitung findest du in der entsprechenden Datenschutzerklärung des Projektfonds unter www.projektfonds-urbane-praxis.berlin/de/meta/datenschutz.

Welche Datei-Formate kann ich hochladen?

Du kannst Bild-, Text-, Video- und Musikdateien bis maximal 2 MB sicher hochladen. Für größere Dateien nutze ein externes Portal für die Darstellung deiner Arbeit – per Cloud (z.B. gmx-mediacenter), Internetportal (z.B. vimeo, youtube), Blog (z.B. wordpress). Eingesandte Dokumente in Print oder auf Datenträgern können nicht für die Jurierung berücksichtigt werden.

Was ist die Registrierung in der Transparenzdatenbank?

Sämtliche juristische Personen, die Zuwendungen des Landes erhalten bzw. erhalten möchten, müssen zur Erhöhung der Eindeutigkeit der Informationen und damit zur Erhöhung der Transparenz in der Transparenzdatenbank registriert sein. Die in der Transparenzdatenbank gemachten Angaben dienen zur Orientierung der Bürger*innen und sind somit öffentlich zugänglich. 

Wenn ihr noch keinen Eintrag habt, registriert eure Organisation bitte hier: Registrierung Transparenzdatenbank

Fragen und Antworten zur Transparenzdatenbank auf berlin.de: https://www.berlin.de/sen/finanzen/service/artikel.13914.php

Wer ist in der Jury?

Die sieben-köpfige Jury setzt sich aus Akteur*innen mit diversen Expertisen aus dem Feld der Urbanen Praxis zusammen. Die Jury entscheidet anhand der Förderrichtlinien und insbesondere der Förderkriterien über die Empfehlung der Projektanträge. Die Jurysitzungen sind in der 14. Kalenderwoche 2024 geplant.

Dies ist die Jury 2024:

Aziza A.
Deutschlands erste türkisch-deutsche Rapperin/Sängerin. Aziza`s erstes Album erschien 1997. Mittlerweile sind es drei Alben. Aziza moderiert für Funk und Fernsehen, spielte in Kino/Fernsehfilmen mit und produzierte Filmmusik. Aktuell tritt sie als DJ auf Events auf, produziert und spielt in musikalischen Theaterstücken. Sie ist eine der Produzent*innen und Musiker*innen der „Gazino Night Show“ im Heimathafen Neukölln.

Sami Ben Mansour
Pädagoge und Gesamtprojektkoordinator bei Sprühlinge e.V. War in den 90er Jahren in der Hip-Hop- und Graffiti-Szene unterwegs, insbesondere im Kontext der Jugendarbeit und Jugendbeteiligungsarbeit. In seiner Funktion als Gründer des ersten Hip-Hop Graffiti Stores in Europa, dem Wildstyle Shop, hat Ben Mansour eine Plattform geschaffen, die Hip Hop- und Graffiti-Kunst in Deutschland und Europa repräsentiert und fördert. Neben seinen unternehmerischen und künstlerischen Aktivitäten hat Ben Mansour einen Ort für Jugendliche gegründet, den freien Träger der Jugendhilfe „Sprühlinge e.V.“. Diese gemeinnützige Organisation ist bis heute im Bereich der mobilen Jugendsozialarbeit in Spandau aktiv und setzt sich intensiv für die Förderung und Unterstützung junger Menschen ein, insbesondere im Bereich Kunst, Kultur und Sport.

Dr. Veronika Zablotsky
Veronika Zablotsky ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin und Mitglied des interdisziplinären Forschungskonsortiums „Transforming Solidarities: Praktiken und Infrastrukturen in der Migrationsgesellschaft“. Sie hat an der University of California, Santa Cruz promoviert mit den Schwerpunkten politische Theorie, Gender Studies, politische Ideengeschichte, Migration und transnationale Diaspora. Vormals war sie Andrew W. Mellon Postdoc an der University of California, Los Angeles und hat im Wintersemester 2020/21 die Professur für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Gender Studies an der Justus-Liebig-Universität Gießen vertreten. Im Sommersemester 2024 vertritt sie die Professur für Politische Wissenschaft und Dynamiken der Globalisierung am Institut für Kulturwissenschaft der Universität Koblenz. 

Huong Tra Duong
Huong Tra Duong ist seit 8 Jahren in der Freiflächen-Thematik aktiv, zuletzt als Projektleiterin der Free Open Air Initiative der Clubcommission. Zu dem begleitet sie das Festival ‚Letzte Wiese‘, den ‚Kunst- und Kulturverein Nettelbeckplatz e.V.‘ und mehrere Musik-Kollektive. Sie ist selbst Künstlerin, Kuratorin, Musikerin, Betreuerin in verschiedensten Erasmus+ Jugendaustausch-Programmen und Beraterin der Clubcommission rund um Open Air Kultur und Nachwuchsförderung.

Jovana Komnenić
Jovana Komnenić ist in Berlin lebende Künstlerin und Kunst- und Kulturvermittlerin. Sie studierte Bildende Kunst in Belgrad, Venedig und Berlin und praktiziert Kunst vor allem in Form von Zeichnungen und Installationen. Ihre Themen beziehen sich auf das Unsichtbare und doch Gegenwärtige. Sie reflektiert sowohl die Art und Weise als auch die Auswirkungen von Wahrnehmungen, Beziehungen, Verbindungen und Kreationen auf einer persönlichen und sozialen Ebene. Sie ist Mitbegründerin von Berlinklusion GbR – Netzwerk für Zugänglichkeit in Kunst und Kultur, das sich für mehr Inklusion und Zugänglichkeit in der Berliner Kunst- und Kulturlandschaft einsetzt.

Sharmila Sharma
Sharmila Sharma entwickelt und leitet Projekte, kuratiert und organisiert Veranstaltungen, moderiert, schreibt Texte und berät zu diskriminierungssensibler Projektarbeit. Ihr Ziel ist es sich dabei mit den Bewegungen in den Räumen und auf den Straßen Berlins sowie mit den Erfahrungen und Gefühlen der Menschen zu verbinden. Ihre berufliche Laufbahn an der Schnittstelle von Kultur, Kunst und Stadt begann sie 2014 mit der Organisation von Festivals. Seitdem arbeitete sie u.a. für 48h Neukölln, TINCON e.V., Urbane Praxis e.V., Berlin-Mondiale und Musikfestivals sowie davor und bis 2019 in zahlreichen Bars, Cafés, Clubs und Konzertlocations dieser Stadt

Various
Various ist Teil des in Berlin lebenden Kunstduos Various&Gould. Im Jahr 2010 haben beide ihr Studium an der Kunsthochschule Berlin-Weißensee (KHB) abgeschlossen. Das Kunstduo Various&Gould ist seit fast zwanzig Jahren fester Bestandteil der Berliner Urban Art Szene. Die beiden sind bekannt für ihre Plakate, Wandmalereien und Interventionen im öffentlichen Raum. Sie setzen sich mit gesellschaftlichen Themen und Urbanität auseinander und begreifen Kunst immer auch als einen sozialen Beitrag. Ihre Werkreihen sind beeinflusst von (politischer) Plakatgrafik, Dada und Aktivismus. In ihren Collagen geht es häufig darum, Vorurteile zu hinterfragen und die menschliche Vielfalt zu feiern. Ihre Werke finden sich u.a. in Sammlungen des Urban Nation – Museum for Urban Contemporary Art, Berlin, dem BLMK – Kunstmuseum Dieselkraftwerk, Cottbus und dem Museum für Gestaltung, Zürich.

 

Wie beantrage ich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn?

Den vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt ihr, indem ihr das Häkchen an der entsprechenden Stelle im Antragsformular setzt und darunter begründet, warum ihr rechtzeitig anfangen müsst. Dies betrifft den Zeitraum vom 15. April bis 31. Mai 2024. Wer sowieso erst ab Juni beginnen will, muss das Häkchen nicht setzen.

Fragen zur Projektdurchführung

Wo können die Projekte stattfinden? Was bedeutet „öffentlicher Raum“?

Die geförderten Projekte müssen im öffentlich zugänglichen Raum stattfinden: Das können Flächen im öffentlichen Besitz sein wie Straßen, Plätze oder Parkanlagen. Genauso können aber auch private Flächen genutzt werden. Das können zum Beispiel Gärten, Höfe, Supermarktparkplätze oder der Vorplatz eines Kulturzentrums sein. Teile des Projektes können auch in Innenräumen stattfinden. Für alle Flächen gilt, dass diese generell für alle Menschen zugänglich sein müssen. Das gilt auch wenn der Zugang nur zu bestimmten Öffnungszeiten gewährleistet ist.

Wie finde ich passende Orte für mein Projekt?

Wenn ihr auf der Suche nach einem Ort für die Umsetzung eurer Ideen seid, meldet euch gerne bei der Arbeitsgruppe Raum der Netzwerkstelle Urbane Praxis, per Mail an raum@urbanepraxis.berlin. Nach Absprache mit den SPKs* der verschiedenen Bezirke gibt es einige Orte, die auf interessante Ideen warten. Die Flächen und Orte in Reinickendorf, Mitte und Tempelhof-Schöneberg werden auch bei der Informationsveranstaltung am 30. Januar 2024 von 18 bis 20 Uhr beim Urbane Praxis e.V. am Mehringplatz 8 vorgestellt.

*Sozialraumorientierte Planungskoordination

Können Projekte auch auf kommerziellen Flächen stattfinden?

Projekte können auch auf Flächen stattfinden, die eigentlich kommerziell betrieben werden, wenn der*die Eigentümer*in die Nutzung genehmigt. Für die Zeit des Projektes muss aber ein öffentlicher Zugang gewährleistet werden. Das bedeutet, dass Menschen, die zu dem jeweiligen Projekt möchten, zum Beispiel keinen Eintritt zahlen müssen.

In welchem Zeitraum muss das Projekt realisiert werden?

Der Durchführungszeitraum läuft vom 15. April 2024 (mit vorzeitigen Maßnahmenbeginn) bis 31. Dezember 2024. Das heißt, die letzten Mittel müssen bei uns bis 31. Dezember 2024 abgerufen werden.

Fragen zu Kosten und Finanzierung

Woher weiß ich, ob ich den Netto- oder Brutto-Betrag beantragen muss?

Ob die Gesamtsumme der Kosten als Brutto oder Netto im Finanzierungsplan ausgewiesen wird, hängt davon ab, ob die antragstellende Person bzw. Organisation vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Vorsteuerabzugsberechtigt bedeutet, dass man selbst Umsatzsteuer in Rechnung stellen kann und diese dann ans zuständige Finanzamt weiterleitet. Deswegen wird in diesen Fällen die Umsatzsteuer im Kosten- und Finanzierungsplan dann entsprechend abgezogen und mit Nettobeträgen kalkuliert. Freiberufler*innen und Kleinunternehmen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, sind somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt und müssen im Kosten- und Finanzierungsplan mit Bruttobeträgen kalkulieren.

Wenn eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt: Angaben der Beträge in Netto
Wenn eine Vorsteuerabzugsberechtigung nicht vorliegt: Angaben der Beträge in Brutto

Wenn ihr unsicher seid, ob ihr vorsteuerabzugsberechtigt seid, lasst euch von eurem*eurer Steuerberater*in beraten oder fragt beim Finanzamt nach.

Sind Kosten für das Bewerben des Projektes bzw. die Öffentlichkeitsarbeit förderbar?

Ja.

Können Festanstellungen beantragt werden oder nur Honorarkosten?

Über den Projektantrag können Verwaltungsaufwendungen und auch Honorare finanziert werden. Mitarbeitende können für die Zeit der Arbeit im Projekt festangestellt werden. Es braucht aber in jedem Fall einen (Honorar-)vertrag.

Kann der Projektabschluss zeitlich und finanziell mitbeantragt werden?

Ja. Der Projektabschluss - zum Beispiel Dokumentation und bei Bedarf kleine Evaluation des Projektvorhaben - kann mit eingeplant werden.

Gibt es eine Regel, wieviel Prozent der Gesamtkosten für Personalkosten ausgegeben werden dürfen?

Nein, aber die Kosten müssen im Verhältnis zum Projektvorhaben stehen.

Können Reisekosten, zum Beispiel für internationale Künstler*innen, abgerechnet werden?

Ja, Reisekosten können abgerechnet werden, wenn sie im Finanzierungsplan veranschlagt sind. Dabei muss beachtet werden, dass es klare Regeln für Reisekosten, Tagegelder und Übernachtungskosten gibt – diese werden festgelegt durch das Bundes-Reisekostengesetz in Verbindung mit der Berliner Verordnung zur Ergänzung des Reisekostenrechts vom 19. März 2009. Einen Überblick zu diesen Regeln gibt es im Informationsblatt Informationen zum Umgang mit Zuwendungsmitteln (Absatz 5: Transport- und Reisekosten), das ihr unter Infos & Downloads findet. Im Fokus stehen aber Kulturschaffende aus Berlin, die Einreise von Künstler*innen von außerhalb sollte im Verhältnis bleiben.

Sind größere Investitionskosten förderfähig?

Die Anschaffungsgrenze pro Gerät oder Material liegt bei 410 Euro, zum Beispiel von technischen Geräten. Bitte lest euch dazu auch die Informationen zum Umgang mit Zuwendungsmitteln durch, die ihr unter Infos & Downloads findet. Hier gibt es unter anderem Antworten zum Thema Bauen.

Kann ich Versicherungskosten beantragen?

Kosten für Versicherungen können mit beantragt werden, denn die Antragsstellenden treten als Veranstaltende auf und sind damit für die Sicherheit und den Versicherungsschutz verantwortlich. Dies gilt allerdings nur für Versicherungen, die notwendigerweise abgeschlossen werden müssen, nicht für freiwilligen Versicherungsschutz.

Können die Kosten für Corona-Schnelltest mitbeantragt werden?

Ja. Auch andere Dinge (z.B. FFP2-Masken), die zur Umsetzung von Hygienekonzepten benötigt werden, können im Finanzplan angegeben werden.

Wann und wie werden die Mittel ausgezahlt?

Die Mittel werden durch den Mittelabruf ausgezahlt. Dieser kann in der Regel immer für 2 Monate im Voraus getätigt werden. Wichtig ist, dass im Falle einer Förderung ein gesondertes Konto oder Unterkonto eröffnet werden muss, auf das die Förderung eingezahlt werden kann. Gegebenenfalls anfallende Kontoführungsgebühren können im Finanzplan mit angegeben werden.

Ich möchte für mein Projektvorhaben auch noch Gelder bei anderen Fördertöpfen beantragen. Ist das möglich?

Generell können gerne auch noch weitere Gelder bei anderen Fördertöpfen beantragt werden. Diese müssen im Finanzplan angegeben werden. 
Ausnahme: Eine zusätzliche Antragstellung bei anderen Draussenstadt-Fördertöpfen schließt sich aus! Das heißt für 2024, das Projekt darf nicht gleichzeitig Förderung aus folgendem Programm erhalten:
BESD-Programm (bezirkliche Förderung für künstlerische Projekte im Stadtraum)

Fragen zu Genehmigungen bei Berliner Behörden

Was ist, wenn ich noch keine Fläche oder keinen öffentlichen Ort zur Projektdurchführung habe?

Die Antragsstellenden müssen sich selbst um die Flächen, auf denen die Projekte stattfinden sollen, kümmern.

Die Flächen müssen öffentlich zugänglich sein, können aber auch im Privatbesitz sein. Bestimmte Öffnungszeiten sind kein Problem. Die Fläche kann ein bestehender Kultur-Ort sein, aber auch eine Fläche, auf der es bisher keine Kulturveranstaltungen gab, wie ein Biergarten oder ein Parkplatz.

Bitte schaut euch auch unsere Checkliste zu Genehmigungsverfahren an!

Checkliste Genehmigungsverfahren

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